· 

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

 

Not macht erfinderisch. Das alte Sprichwort bewahrheitet sich in Zeiten von Corona ganz besonders. Wer den Kopf nicht in den Sand steckt, sondern die Krise auch als Gelegenheit begreift, ist dem Innovationsgedanken ganz nah.

 

Damit sich Ihre Ideen auch finanzieren lassen, stellen wir Ihnen heute ein weiteres Förderprogramm vor, welches erst im Dezember 2019 an den Start ging und am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgehängt ist.

 

Das IGP adressiert vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen möchte ihre vielfältigen klugen unternehmerischen Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, unterstützen.

 

Was wird gefördert?

 

Mit dem IGP fördert das BMWi marktorientierte Innovationsprojekte und Innovationsnetzwerke. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projektideen sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.

 

Das Förderprogramm unterstützt kleine Machbarkeitsprojekte bis hin zu skalierten Umsetzungs- und Netzwerkaktivitäten. Es können Personalkosten, Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und weitere projektbezogene Kosten angesetzt werden.

Bei den Projekten werden drei Formen unterschieden:

 

A. Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate);

 

B. Komplexe Einzel-und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt (höchstens 24 Monate);

 

C. Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf voneinander unabhängigen und im IGP antragsberechtigten Unternehmen, die gemeinsam übergreifende Innovationsthemen erarbeiten und umsetzen. (Phase 1 höchstens 9 Monate, Phase 2 höchstens 18 Monate)

 

Wer wird gefördert?

 

Grundsätzlich sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) antragsberechtigt, die den Anforderungen an die Definition der EU für KMU genügen. In den Projektformen B und C (Ausreifung/Marktpilotierung) sind zudem kooperierende, nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen, wie (Kunst-) Hochschulen, antragsberechtigt.

 

Wie hoch sind die Fördersätze?

 

Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden können in der Projektform A bis zu 70 % erhalten, mittlere Unternehmen in der Projektform B, die generell etwas weniger umfangreich gefördert wird, nur 45 %.

 

Jetzt Antrag stellen?

 

Sie sind skeptisch, ob sich in so bewegten Zeiten ein Antrag lohnt, der ggf. das Projekt verzögert? Das verstehen wir. Wenn Sie die finanzielle Basis haben, kann es durchaus ein lohnenswerter Weg sein, es ohne Förderung durchzuziehen. Doch IGP gibt Ihnen einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss, in Zeiten von knappen Kassen ist es daher vielleicht doch überlegenswert, den Zeitverzug durch eine Antragstellung in Kauf zu nehmen. Lesen Sie dazu auch unseren älteren Blogbeitrag „Förderung sinnvoll – ja oder nein?“

 

Detaillierte Informationen auf der Webseite des BMWi

 

Ein Beitrag von Katja Leimeister